Besondere Zollvorschriften

google_ad_client = „ca-pub-5713341749171141“;
google_ad_slot = „5235435345“;
google_ad_width = 468;
google_ad_height = 15;


//pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js

Neben den bekannten persönlichen Gegenständen, die zollfrei eingeführt werden dürfen, gehören auch 100 Zigaretten oder 259g Zigarren oder Tabak sowie 1 Liter Spirituosen oder Wein oder Likör.
Jeder Goldschmuck muss bei der Einreise deklariert werden, da es sonst zu komplukationen bei der Ausreise kommen kann.
Für Waffen, Munition, Ersatzteile, pflanzliche Lebensmittel und Fleisch bsteht ein eingeschränktes Einfuhrverbot. Nicht eingeführt werden dürfen Drogen, Narkotika und gefälschte Lederwaren. Alleine der Besitz oder der Im- oder Export kleinster Drogenmengen, wird mit strengsten Strafen verurteilt, zum Teil mit lebenslanger Haft oder bei Handel mit Todesstrafe).

//
http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js

Hinterlasse einen Kommentar